"Bildungshaus Lurup" für Bundespreis nominiert ...

Am Fangdieckgraben ist die Natur in Ordnung. Damit das so bleibt, haben Kinder vom Bildungshaus Lurup eine Bachpatenschaft übernommen. Für dieses Engagement wurden sie jetzt beim Bundesentscheid des Förderpreises „Verein(t) für gute Kita und Schule" der spendenfinanzierten Stiftung Bildung nominiert. 

Die Kinder sammeln am Bach regelmäßig Müll und haben gemeinsam einen Amphibienteich angelegt. Unterstützt vom Wasser-, Gartenbau- und Bezirksamt und dem Naturschutzbund Deutschland wurde der Fangdieckgraben renaturiert. Wassertiere finden hier so wieder ihren ursprünglichen Lebensraum vor. Neben der pädagogischen Betreuung und dem Wissenstransfer durch die Naturschutzeinrichtungen erforschen die Kinder unter anderem: „Warum ist Müll schädlich für die Fische?". Das umfassende Umweltwissen und die naturwissenschaftliche Bildung schaffen hier eine ganz besondere Generation an jungen und aktiven Umweltschützern. Außerdem wird hier Inklusion sehr hervorgehoben.

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© Quelle: Bildungshaus Lurup und LSFH e.V.

Menschen von denen wir uns inspirieren lassen können ...



Katja Hintze: Bildung eine Stimme geben


Katja Hintze M.A. phil. ist die Vorstandsvorsitzende der Spendenorganisation Stiftung Bildung. Ihre Mission: die Zivilgesellschaft im Bildungsbereich stärken und Menschen sensibilisieren für Bildung in Deutschland zu spenden.

Text: Anke Bracht, Foto: Moritz Melms; dieser Text erschien zuerst auf www.weberbank-diskurs.de 

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© Text: Anke Bracht, Foto: Moritz Melms; dieser Text erschien zuerst auf www.weberbank-diskurs.de

Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz und höheres BAföG

Gesetzliche Neuregelungen im August 2019
Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz und höheres BAföG

Das sind einige der Neuregelungen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und die jetzt in Kraft treten. Sie investiert damit in Bildung und die junge Generation. Weitere Verbesserungen betreffen Auszubildende oder auch die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt.

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© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Der "Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V." nominiert drei Projekte



Schon seit fünf Jahren wird der Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule" ausgeschrieben. Prämiert werden deutschlandweit erfolgreiche Projekte der Kita- und Schulfördervereine, die wirkungsvolle und nachhaltige Projekte mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsamen aufbauen und durchführen. In diesem Jahr nominiert erstmals auch der Landesverband der Kita, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V. Projekte und möchte Ihnen hier drei von ihnen vorstellen:

Der Verein der Freunde des Gymnasiums Grootmoor e.V. hat Großes vor:
der Ausbau einer Mensa für eine nachhaltige und umweltbewusste Zukunft. Was zunächst nach einem reinen Bauvorhaben aussieht, wird vielfältig und in ganz besonderer Weise von allen Bereichen mitgetragen. Das Gartenbauprojekt „Ackerdemie" liefert laut Planung einen Teil der notwendigen frischen Gemüse und Kräuter zur späteren Verköstigung der Schüler*innen. Alle Produkte stammen aus der Region und es finden Ausstellungen, Veranstaltungen und in der Lernküche Kochkurse statt – so können die Räumlichkeiten vielfältig genutzt werden. Dieser zukunftsorientierte, nachhaltige Lebensstil und das gemeinsame Miteinander trägt dann auch am Ende zur Aufklärung in den Unterrichten bei.

Der Schulverein der Adolf-Diesterweg-Schule e.V. unterstützt ein ganz besonderes Projekt in einem Stadtteil Hamburgs mit Familien aus vielen Nationen. Ziel ist es in Workshops die Schüler*innen zusammenzubringen um gemeinsam zu tanzen, sich kennenzulernen und sich darstellen zu können. Gefördert werden nicht nur die motorischen Fähigkeiten wie Koordination, Reaktion, Rhythmusgefühl und Ausdauer, auch Orientierung, Sprachförderung und Teamgeist. „HipHop on School" zeigt schon jetzt große und kleine Erfolge und plant einige Veranstaltungsauftritte in der Schule und dem Stadtteil Neu-Allermöhe


Das Bildungshaus Lurup ist eine Kooperation der Kita Moorwisch und der Grundschule Langbargheide. Gemeinsam kümmern sich hier die Kinder nachhaltig um eine Bachpatenschaft am Fangdieckgraben. Unterstützt vom Wasser-, Gartenbau- und Bezirksamt und dem NaBu konnte hier eine Renaturierung gelingen, die noch viele Jahre gesichert sein wird. Wassertiere finden wieder ihren ursprünglichen Lebensraum vor, Müll wird regelmäßig aufgesammelt und nun haben die Kinder gemeinsam auch einen Amphibienteich anlegen können. Neben der pädagogischen Betreuung und dem Wissenstransfer durch die Naturschutzeinrichtungen erforschen die Kinder unter anderem: „Warum ist Müll schädlich für die Fische?" Das umfassende Umweltwissen und die naturwissenschaftliche Bildung schaffen hier eine ganz besondere Generation an jungen und aktiven Umweltschützern


In den nächsten Tagen kommt es zu einer Entscheidung, welches der Projekte sich dem Vergleich aus anderen Bundesländern wird stellen müssen. Bis dahin wünschen wir allen Teilnehmern viel Spaß und Freude bei ihren Projekten und viel Erfolg für unsere Nominierten.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern!

Mit freundlichen Grüßen
Tanja König
Vorstand LSFH e.V. | Stiftung Bildung, Regionalmanagerin Hamburg
E-Mail: chancen-patenschaften@lsfh.de 

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Förderung: Schulungen von Multiplikatoren in Integrationsarbeit


Im Integrationsprozess von (Neu-)Zugewanderten kommt dem bürgerschaftlichen Engagement eine bedeutende Rolle zu. Damit sich Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ehrenamtlich engagieren können, bedarf es entsprechender Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert daher ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen.

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an alle Vereine und gemeinnützige Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind. Einen besonderen Schwerpunkt setzt das BAMF dabei auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen, die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und hierzu noch Qualifizierungsbedarf haben. 
Interessierte Träger sind aufgerufen, ihren

Antrag gemäß der Ausschreibung bis zum 31.08.2019


über das Förderportal easy-Online zu stellen. Weitere Details und Hinweise finden Sie im Interessenbekundungsverfahren zu den Multiplikatorenschulungen und dem Leitfaden für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Multiplikatorenschulungen.

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© Ausschreiungsquelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Für Musikalischen Projektideen winken Fördergelder


Sie haben eine kreative Projektidee, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert? Dann bewerben Sie sich bis zum 25. September bei der „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik'". Die Liz-Mohn-Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Initiative neue Projektideen. Hierfür gibt es Fördermittel von insgesamt 100.000 Euro. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteuren mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Es werden auch gezielt Projektinitiativen berücksichtigt, die sich in der Hilfe für Geflüchtete engagieren.

Mit dem Projektaufruf möchten wir eine Initialzündung geben für die Entwicklung und Umsetzung von Projektideen und möglichst viele Einrichtungen und Akteure zu entsprechendem Handeln motivieren. Gleichzeitig hoffen wir, dass die von uns geförderten Projekte viele Nachahmer finden werden. Jedes Jahr sind neue Projektideen gesucht. Eine Bewerbung ist bis zum 25. September ausschließlich online (s. weiter unten auf der Seite) möglich. Auf Basis der eingereichten Projektanträge entscheidet der Vorstand der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung jedes Jahr Mitte November über die mögliche Förderung der eingereichten Projekte und die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die zu fördernden Projektteilnehmer erhalten umgehend eine schriftliche Benachrichtigung von uns. Mit der Durchführung der Projekte soll baldmöglichst NACH Erhalt dieser Benachrichtigung (NICHT vorher), spätestens jedoch im Februar des Folgejahres begonnen werden. Projektabschluss kann bis Juli des Folgejahres sein.

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© Ausschreibungsquelle: Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung

Jetzt bewerben um Deutschen Kita-Preis: bis zu 25.000 Euro winken


Um herausragende Leistungen in den Bereichen Kindorientierung, Partizipation, Sozialraumorientierung und Lernende Organisation zu würdigen, vergibt ein Bündnis aus Familienministerium, Stiftungen und Medien wieder den Deutschen Kita-Preis in zwei Kategorien. Je 25.000 Euro erhalten die erstplatzierte Kita und das erstplatzierte lokale Bündnis für frühe Bildung. Weitere 8 Zweitplatzierte bekommen je 10.000 Euro.


Bewerbungsschluss: 18. August

Qualität hat viele Gesichter
Qualität gelingt am besten dort, wo alle in der Kita und in ihrem Umfeld gemeinsam dazu beitragen, dass Kinder optimal aufwachsen können. Unsere Auszeichnung für Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung würdigt auch gute Prozesse und nicht ausschließlich gute Ergebnisse. Sie berücksichtigt zudem die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, in denen Kinderbetreuung stattfindet.

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© Deutscher Kita-Preis Gemeinnützige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH

Nicht eingeladene Mitglieder — Beschlüsse der MV sind regelmäßig unwirksam


Das stellt das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) klar. (Beschluss vom 3.01.2019, 7 W 72/18). Im behandelten Fall hatte ein Verein drei Mitglieder nicht zur Versammlung eingeladen, bei der die Vorstandswahl stattfand. Obwohl davon einige nicht stimmberechtigt waren, hat das OLG die Unwirksamkeit der Vorstandwahl bestätigt.

Für das Vereinsrecht - so das OLG - gilt der Grundsatz, dass der Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung zur Nichtigkeit (Unwirksamkeit) führt. Die wirksame Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung setzt nach § 32 BGB die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung voraus. Die Nichtladung eines Teils der Mitglieder ist ein Einberufungsmangel, der die Nichtigkeit begründet. Ein solcher Verfahrensfehler führt dann zur Nichtigkeit, wenn der Fehler als relevant für die Ausübung der Mitgliedschafts- bzw. Mitwirkungsrechte anzusehen ist.

Das Teilnahmerecht geht über das Recht, an der Abstimmung mitzuwirken, hinaus. Durch die Nichtladung sind diese Mitglieder gehindert worden, die Willensbildung durch Beiträge in der Aussprache zu beeinflussen. 

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© Textquelle: Vereinsbrief 365/7/2019 , vereinsknowhow.de

Einsatz von "Microsoft Office 365" in Kita-, Schul- und Fördervereinen


Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch hat die Anwendung von Microsoft Office 365 in seiner
Stellungnahme vom 09.07.2019 an Hessens Schulen für unzulässig erklärt. Da die DSGVO deutschlandweit gilt, stellt sich die Frage, was in den anderen Bundesländern, speziell aber für Kita-, Schul- und Fördervereine, gilt.Microsoft Office 365 schafft offensichtlich, auch unabhängig von Schule, erhebliche Problemen für die Privatsphäre der Nutzer, da personenbezogene Daten von Eltern, Kindern und anderen in der Cloud gespeichert werden, deren Server zwar in Europa stehen, die aber nicht vor einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt sind.


"[…] Öffentliche Einrichtungen in Deutschland haben eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch muss die digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein.[…]"

Es ist schon länger, spätestens aber seit der umfassenden Prüfung der belgischen Datenschutzbehörde, offenkundig, dass Windows 10 und Office 365, eine Fülle von Telemetrie-Daten an Microsoft übermitteln und dass deren Inhalte, trotz wiederholter Anfragen bei Microsoft, nicht abschließend offen gelegt wurden.

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Schiedsgerichte werden oft vor staatlichen Gerichten nicht anerkannt


Viele Verbände haben satzungsmäßige Schiedsgerichte. Oft handelt es ich aber um keine echten Schiedsgerichte im Sinn der §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung (ZPO). Die Anrufung staatlicher Gerichte ist dann trotz Schiedsgerichtsentscheid uneingeschränkt möglich.

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© Textquelle: Vereinsbrief 365/10/2019 , vereinsknowhow.de