Viele Vereine wurden per Post aufgefordert, Gebühren in Höhe von derzeit 4,90 € pro Jahr für eine Eintragung im sog. „Transparenzregister“ zu zahlen.

Ist das SPAM und kann das weg ?

Nein, ein kurzer Blick unter https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?2 klärt zumindest schon mal darüber auf, was das eigentlich soll, nämlich

„… Das zum 27.12.2017 gestaffelt einsehbare, zentrale Transparenzregister ist als ein so genanntes Auffangregister konzipiert. Über das Transparenzregister müssen Gesellschaften oder sonstige juristische Personen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen, sofern sich diese Angaben nicht bereits aus Eintragungen und Dokumenten aus bestimmten anderen öffentlichen Registern ergeben. Entsprechend sind im Transparenzregister neben direkten Eintragungen zum Transparenzregister auch die weiteren einschlägigen Register zugänglich, aus denen sich der wirtschaftlich Berechtigte ableiten lässt….„

Das Transparenzregister wiederum darf nicht mit dem durch den neuen § 60 b in der Abgabenordnung erst noch einzurichtenden „Gemeinnützigkeitsregister“ verwechselt werden. Dazu wird der RTNV zu gegebener Zeit noch einmal gesondert informieren. Vereine sind juristische Personen i.S.d. Transparenzregisters und sollen also Angaben zu ihrem „wirtschaftlichen Eigentümer“ machen. Bei Gesellschaften ist das immer derjenige, der 25 % der Geschäftsanteile hält. So jemanden gibt es bei Vereinen natürlich nicht, daher hat der Gesetzgeber fingiert, dass der wirtschaftliche Berechtigte bei Vereinen immer der Vorstand ist.

Bei 100.000 Vereinen, wären also 100.000 Einzeleinträge vorzunehmen, was eher sinnlos ist, da diese Daten ja bereits in den öffentlichen Vereinsregistern vorliegen.

Daher sind alle Vereine bereits automatisch mit ihren Vorstandsdaten aus dem Vereinsregister erfasst. Händische Eintragungen sind von Deinem Verein also nur dann vorzunehmen, wenn die dortigen Eintragungen nicht mit der Realität übereinstimmen, d.h. Änderungen im Vorstand von Deinem Verein nicht zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet wurden. Und selbst von den Gebühren können sich gemeinnützige Vereine durch einen entsprechenden Freistellungsantrag direkt bei Transparenzregister …

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befreien lassen. Dazu muss dem formlosen Freistellungsantrag der aktuelle Freistellungsbescheid, zum Nachweis der Gemeinnützigkeit, beigefügt werden. Die Befreiung gilt allerdings nicht rückwirkend, d.h. die Befreiung muss, zumindest Stand heute, jedes Jahr wiederholt werden. Ob das aber so Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

Viele Grüße
Dein RTNV … und wenn noch Fragen bestehen einfach anrufen, per E-Mail schreiben
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