Verfahrensverzeichnis

Angaben nach § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG („öffentliches Verfahrensverzeichnis“)

1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:

Runder Tisch der norddeutschen Vereine

2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:

Schirm-Patenschaft:
„Landesverband der KiTa-, Schul- und Fördervereine Hamburg e.V.“

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

RA Kai Böttger
Hastedtstsraße 42
21073 Hamburg

4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, ‐ Verarbeitung oder ‐ Nutzung

Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführungen von Beratungsleistungen im IT ‐ Bereich, insbesondere die Zurverfügungstellung externer Datenschutzbeauftragter. Die Datenerhebung, ‐ Verarbeitung oder – Nutzung erfolgt zur Ausübung dieser betrieblichen Zwecke und zur Nutzung der betrieblichen Einrichtungen.Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende Funktionen.

5. Eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Betroffene Personengruppen sind:

‐ aktive und ehemalige Mitarbeiter und Angehörige
‐ Bewerber
‐ Kunden
‐ Interessenten
‐ Vertriebspartner
‐ Lieferanten
‐ Dienstleister
‐ Besucher
– sonstige Geschäftspartner oder Nutzer betrieblicher Einrichtungen jeweils mit den zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlichen Daten.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

‐ Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
‐ Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer
– Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist
‐ Interne Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Löschung der Daten erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften zur Aufbewahrung oder Datenlöschung. Soweit Daten von diesen Vorschriften nicht erfasst sind, werden diese gelöscht, sobald sie für die unter 4. genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

8. Eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllungen sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Darüber hinaus erfolgt keine Datenübermittlung in Drittstaaten.

Hamburg, 08-2019
Runder der norddeutschen Vereine