Transparenzregister: Gebührenbefreiung bei Gemeinnützigkeit


Eine Änderung der Gebührenordnung zum Transparenzregister ermöglicht eine Befreiung für gemeinnützige Einrichtungen. Aktuell werden an Vereine betrügerische Eintragungsaufforderungen verschickt.


Im vergangenen Jahr erhielten viele Vereine eine Rechnung vom Bundesanzeiger-Verlag über eine Gebühr von 2,50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). Aufgrund der massiven Proteste der Verbände wurde nun im § 24 Abs. 1 Satz 2 Geld-wäschegesetz eine Ausnahmeregelung geschaffen. Gemeinnützige Einrichtungen werden von der Gebühr befreit. Dafür wurde die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) geändert. Hier ist vorgesehen, dass sie künftig entweder per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen können.

Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Freistellungsbescheides. Die Befreiung gilt für die Jahre, für die ein steuerbegünstigter Zweck nachgewiesen wird, wenn der Verein den Antrag rechtzeitig gestellt hat. Wird der Antrag im Lauf des Jahres stellen, gilt die Befreiung für das gesamte Gebührenjahr. Eine rückwirkende Befreiung für Jahre vor der Antragstellung ist aber nicht möglich (§ 4 Abs. 3 Satz 3 TrGebV).


Achtung Betrugsversuche

Derzeit kursieren E-Mails des Vereins „Organisation Transparenzregister e. V.“, welche darauf hinweisen, dass man sich kostenpflichtig eintragen müsse. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche. Reagieren Sie also nicht auf diese E-Mails.​​

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Copyright

© Vereinsbrief Nr. 377, Ausgabe 4/2020 vom 12.02.2020

Förderfonds Demokratie - Zweite Bewerbungsphase


Zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet können sich ab sofort für die zweite Runde des Förderfonds Demokratie bewerben. Angesprochen werden Projekte, Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.

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Förderprogramme für Vereine, Schulen und schulpolitische Gremien 

Neu:

Neben den bekannten und bewährten Angeboten des LSFH e.V. aus den bisherigen Förderprogrammen wird es 2020 nun die " 2. Generation der Bildungscloud " inklusive eines cloudbasierenden "Büroportals" geben, sowie ein speziell auf gemeinnützige Vereine abgestimmtes "Vereinsmanagement". Dies besteht aus den Modulen "Vereinsverwaltung", "Mitgliederverwaltung" und "Finanzverwaltung" inklusive "Onlinebanking", sowie einer ganzen Reihe von zusätzlichen Erweiterungen und Plugins. Insbesondere das Onlinebanking wurde bereits auf die Sicherheitsstandards der neuen PSD2 (Payment Services Directive 2) angepasst, welche das herkömmliche TAN/PIN - Verfahren ablöst.

Neu:

Aktuelle Förderprogramme für Vereine und Schulen werden wir zum "After-Work-Treffen (AWT)" des Landesverbandes am 10.Februar 2020 vorstellen (siehe nachfolgenden Veranstaltungshinweis. Insbesondere stellen wir nachfolgende Förderprogramme vor:


- Chancenpatenschafts-Programm

- KlimaFonds Hamburg
- DigitalenAirbag
- Kultur macht stark

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