Für Musikalischen Projektideen winken Fördergelder


Sie haben eine kreative Projektidee, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert? Dann bewerben Sie sich bis zum 25. September bei der „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik'". Die Liz-Mohn-Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Initiative neue Projektideen. Hierfür gibt es Fördermittel von insgesamt 100.000 Euro. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteuren mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Es werden auch gezielt Projektinitiativen berücksichtigt, die sich in der Hilfe für Geflüchtete engagieren.

Mit dem Projektaufruf möchten wir eine Initialzündung geben für die Entwicklung und Umsetzung von Projektideen und möglichst viele Einrichtungen und Akteure zu entsprechendem Handeln motivieren. Gleichzeitig hoffen wir, dass die von uns geförderten Projekte viele Nachahmer finden werden. Jedes Jahr sind neue Projektideen gesucht. Eine Bewerbung ist bis zum 25. September ausschließlich online (s. weiter unten auf der Seite) möglich. Auf Basis der eingereichten Projektanträge entscheidet der Vorstand der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung jedes Jahr Mitte November über die mögliche Förderung der eingereichten Projekte und die Höhe der finanziellen Unterstützung. Die zu fördernden Projektteilnehmer erhalten umgehend eine schriftliche Benachrichtigung von uns. Mit der Durchführung der Projekte soll baldmöglichst NACH Erhalt dieser Benachrichtigung (NICHT vorher), spätestens jedoch im Februar des Folgejahres begonnen werden. Projektabschluss kann bis Juli des Folgejahres sein.

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© Ausschreibungsquelle: Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung

Jetzt bewerben um Deutschen Kita-Preis: bis zu 25.000 Euro winken


Um herausragende Leistungen in den Bereichen Kindorientierung, Partizipation, Sozialraumorientierung und Lernende Organisation zu würdigen, vergibt ein Bündnis aus Familienministerium, Stiftungen und Medien wieder den Deutschen Kita-Preis in zwei Kategorien. Je 25.000 Euro erhalten die erstplatzierte Kita und das erstplatzierte lokale Bündnis für frühe Bildung. Weitere 8 Zweitplatzierte bekommen je 10.000 Euro.


Bewerbungsschluss: 18. August

Qualität hat viele Gesichter
Qualität gelingt am besten dort, wo alle in der Kita und in ihrem Umfeld gemeinsam dazu beitragen, dass Kinder optimal aufwachsen können. Unsere Auszeichnung für Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung würdigt auch gute Prozesse und nicht ausschließlich gute Ergebnisse. Sie berücksichtigt zudem die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, in denen Kinderbetreuung stattfindet.

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© Deutscher Kita-Preis Gemeinnützige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH

Nicht eingeladene Mitglieder — Beschlüsse der MV sind regelmäßig unwirksam


Das stellt das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) klar. (Beschluss vom 3.01.2019, 7 W 72/18). Im behandelten Fall hatte ein Verein drei Mitglieder nicht zur Versammlung eingeladen, bei der die Vorstandswahl stattfand. Obwohl davon einige nicht stimmberechtigt waren, hat das OLG die Unwirksamkeit der Vorstandwahl bestätigt.

Für das Vereinsrecht - so das OLG - gilt der Grundsatz, dass der Verstoß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung zur Nichtigkeit (Unwirksamkeit) führt. Die wirksame Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung setzt nach § 32 BGB die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung voraus. Die Nichtladung eines Teils der Mitglieder ist ein Einberufungsmangel, der die Nichtigkeit begründet. Ein solcher Verfahrensfehler führt dann zur Nichtigkeit, wenn der Fehler als relevant für die Ausübung der Mitgliedschafts- bzw. Mitwirkungsrechte anzusehen ist.

Das Teilnahmerecht geht über das Recht, an der Abstimmung mitzuwirken, hinaus. Durch die Nichtladung sind diese Mitglieder gehindert worden, die Willensbildung durch Beiträge in der Aussprache zu beeinflussen. 

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© Textquelle: Vereinsbrief 365/7/2019 , vereinsknowhow.de

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